§ 4 Service Levels
In diesem Paragraphen werden die generellen Service Levels für die Nutzung der Anwendung festgelegt.
(1) Technische Verfügbarkeit der Anwendung
a) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung während der Systemlaufzeit bereit, dies aber unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit nach nachfolgendem § 4 (2).
Die “Systemlaufzeit” beläuft sich auf 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr.
b) Die Zeiten der verfügbaren Nutzung (das heißt die Verfügbarkeit ist gegeben) vereinbaren die Parteien wie folgt: Innerhalb der Systemlaufzeit wird eine Hauptnutzungszeit definiert, während derer der Anbieter die monatliche Verfügbarkeit der Anwendung von Montag bis Freitag von 09.00 – 17.00 ME(S)Z zu 99% sicherstellt. Innerhalb dieser Zeit wird die längste ununterbrochene Ausfallzeit 4 Stunden nicht überschreiten.
Alle Zeiten außerhalb der Hauptnutzungszeit gelten als Nebennutzungszeit, in der die Verfügbarkeit nicht gewährleistet wird. Darunter fallen Samstage, Sonntage sowie der 1. Januar und 25. Dezember.
c) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume, während denen
- Störungen vorliegen, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden oder in einer Störung der Anbindung des Kunden an den Übergabepunkt haben oder
- sonstige Ereignisse eintreten, die nicht vom Anbieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, z. B. durch höhere Gewalt, Missbrauch oder Bedienfehler.
(2) Geplante Nichtverfügbarkeit
Der Anbieter ist in Zeiten außerhalb der Hauptnutzungszeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen sowie sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten wird der Anbieter dem Kunden 7 Tage im Voraus unter https://status.meisterplan.com ankündigen.
Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der Anwendung in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder Leistungseinstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadenersatz.
(3) Messung der tatsächlichen Verfügbarkeit
Die tatsächliche Verfügbarkeit in Prozent berechnet sich für die Hauptnutzungszeit wie folgt:
Die Verfügbarkeit wird durch eine vom Anbieter geführte Überwachungsinstanz festgehalten. Dabei werden die Verfügbarkeit der Anwendung an sich sowie der Anwendungs-Dienste (wie etwa Reporting) überwacht.
Auf der Grundlage dieser Überwachungsinstanz werden maschinell Daten über die Verfügbarkeit erzeugt, die der Anbieter dem Kunden unter https://status.meisterplan.com zur Verfügung stellt.
(4) Reaktionszeiten
Der Anbieter trägt nur innerhalb der Hauptnutzungszeit dafür Sorge, dass innerhalb einer von der jeweiligen, nachfolgend definierten Störungsklasse abhängigen, nachfolgend vereinbarten Zeit ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden per E-Mail oder Support-Ticket mit den Störungsbehebungsarbeiten begonnen wird (“Reaktionszeit”).
Bei außerhalb der Hauptnutzungszeit gemeldeten Störungen beginnt die Reaktionszeit mit dem nächsten Werktag innerhalb der Hauptnutzungszeit.
Störungsklasse Reaktionszeit
Störungsklasse 1 4 Stunden
Störungsklasse 2 2 Werktage
Störungsklasse 3 5 Werktage
Die Störungsklassen werden dabei wie folgt definiert:
Klasse 1: Betriebsverhindernder Mangel: Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung unmöglich ist; eine Umgehungslösung existiert nicht.
Klasse 2: Betriebsbehindernder Mangel: Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung eingeschränkt ist, ohne dass eine Umgehungslösung zur Verfügung steht.
Klasse 3: Leichter Mangel: Ein leichter Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.
(5) Verstoß gegen die Verfügbarkeiten und Abhilfe
Verstößt der Anbieter gegen die unter § 4 (1) festgelegten Verfügbarkeiten während der Hauptnutzungszeit, ist der Kunde berechtigt, eine Vertragsstrafe (im Folgenden „Service Level Credit“ genannt) in folgendem Umfang zu verlangen:
- Bei einer Unterschreitung der Verfügbarkeit in der Hauptnutzungszeit: 0,5% der monatlichen Vergütung (pro rata) pro angefangenen 0,1% Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit, maximal jedoch 100% der monatlichen Vergütung;
- Bei einer Überschreitung der längsten ununterbrochenen Ausfallzeit in der Hauptnutzungszeit: 5% der monatlichen Vergütung (pro rata) pro Überschreitungsfall, maximal jedoch 100% der monatlichen Vergütung;
- Bei einer Überschreitung der Reaktionszeit in der Hauptnutzungszeit bei Vorliegen eines Mangels der Störungsklasse 1: 5% der monatlichen Vergütung (pro rata) pro Überschreitungsfall, maximal jedoch 100% der monatlichen Vergütung.
Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Unterschreitung der Verfügbarkeit/Überschreitung der Ausfallzeit/Reaktionszeit nicht zu vertreten hat.
Der Wert der insgesamt verwirkten Service Level Credits wird an den Kunden ausbezahlt oder mit laufenden Rechnungen des Anbieters verrechnet.
Die Service Level Credits werden auf etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden angerechnet. Der Kunde kann unabhängig von der Geltendmachung von Service Level Credits die Weitererfüllung der Vereinbarung durch den Anbieter verlangen.